Rahmenbedingungen und Honorar

Kosten und Infos

Kosten

Wieviele Minuten?/Dauer: Eine psychotherapeutische Einheit einer Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Eine Doppelsitzung 1,5 Stunden.

Wieviel?/Preis: Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung beträgt 100 Euro. Dieses kann Bar oder per Bankomat bezahlt werden.

Krankenkasse: Die Kasse gewährt Zuschuss nur im Falle einer Erkrankung, nicht bei bloßer Beratung.

Es werden von Ihrer Krankenkasse 10 Einheiten übernommen, wenn Sie nach der ersten Einheit sich von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine ärztliche Bestätigung(Zuweisung) holen:

PDF Ärztliche Untersuchung
(Dafür ist keine Diagnose vom Arzt notwendig.)

Ab 11 Einheiten muss ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden, den ich als Psychotherapeutin für Sie ausfülle:

Gesundheitskasse Niederösterreich (33,70 Euro a 50 Minuten):
PDF ÖGK Zuschuss

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (46,60 Euro a 50 Minuten):
PDF BVAEB Zuschuss

Sozialversicherung der Selbständigen (45,00 Euro a 50 Minuten):
PDF SVS Zuschuss

Gesundheitskasse Wien (33,70 Euro a 50 Minuten):
PDF ÖGKK Zuschuss

Ablauf

Wie oft?

Nach dem Erstgespräch wird von mir ein Therapieplan erstellt, der  sowohl von äußeren Bedingungen (Zeit, sozialer und finanzieller Situation) als auch von inneren Bedingungen (Problemstellung, Akutheit, Zielen, Motivation, persönlichen Möglichkeiten und vielen anderen Faktoren) abhängt. Daraus ergibt sich die Therapie wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder seltener.


Wie lange?/Dauer:

Die Dauer hängt von der Ausgangslage und dem gemeinsamen Ziel der Therapie ab. Je nach Art des Anliegens besprechen wir, ob es sich um 5 Sitzungen (Geburtsvorbereitung), eine kurz- mittel oder längerfristige Therapie handelt.


Ganzheitliche Therapie/Spezialisten:

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Diagnose des Problems, mit dem Sie in Therapie kommen. Bei körperlichen Beschwerden oder Symptomen, die körperlichen Ursprungs sein könnten, ist eine medizinische Abklärung notwendig. Falls eine Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens (Physiotherapie, Ernährungsberatung et cetera) erforderlich erscheint, bin ich verpflichtet, Sie ebenfalls darauf hinzuweisen.

Inhalt der Therapie

Erstgespräch:

Das Erstgespräch dient einerseits dazu, dass Sie mir über Ihr

Anliegen/Probleme erzählen,
mich kennenlernen,
mir Fragen stellen

und danach entscheiden, ob Sie es sich vorstellen können, mit mir zu arbeiten. Und auch ich Ihnen rückmelde, ob ich die Spezialistin für Ihr Thema bin oder Ihnen eine*n Kolleg*in empfehle.


Der Therapiebeginn

beginnt immer mit einer Anamnese (=Erfassung) der Probleme(Symptome), der aktuellen Lebenssituation und der Lebensgeschichte. Diese ist Grundlage für die spätere professionelle Behandlung.

Um sich bereits vor der ersten Therapiestunde mit diesen Anliegen zu beschäftigen, können Sie sich ganz entspannt mit diesen Fragebogen auseinandersetzen.

PDF Fragebogen 1

PDF Fragebogen 2

PDF Hilfestellung für Biografie


Ziele setzen und erreichen:

Sie setzen sich ein oder mehrere Ziele für diese Therapie und arbeiten mit meiner Unterstützung daran.

– Hypnose,
– Achtsamkeit,
– Atemübungen,
– Ego-State (Teilearbeit),
– Psychoedukation (Krankheit verstehen)

und vieles mehr (je nach Bedarf) ist Teil davon – einerseits in der Einheit, aber auch außerhalb, indem Sie zum Beispiel Selbsthypnose erlernen.

Vielen Patient*innen hilft es, Ihre Ziele rascher zu erreichen, indem Sie eine Art Therapietagebuch in Form eines Hefts, Block oder Ähnlichem führen, wo sie Gedanken, Anliegen, Erkenntnisse et cetera während der Einheit oder auch zwischendurch notieren.


Während der Therapie

Absageregelung: Nicht einzuhaltende Therapiestunden müssen 48 Stunden im Voraus telefonisch oder persönlich abgesagt werden. Sie erreichen mich unter der Nummer 06803342408. Falls ich nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Ich rufe verlässlich zurück. Nicht eingehaltene Therapiestunden müssen bezahlt werden.

Alkohol: Die Mitnahme von Alkohol, Drogen oder Waffen in die Praxisräumlichkeiten ist strengstens untersagt. Zur Therapie ist nüchtern zu Erscheinen, da im berauschten Zustand ein Gespräch nicht möglich ist. Ist das nicht möglich, ist ein stationärer Aufenthalt unerlässlich.

Verschwiegenheit: Alles, was Sie in der Therapie sagen oder tun werden, unterliegt der absoluten Verschwiegenheit, auch gegenüber Behörden oder Angehörigen.

Dokumentationspflicht: Ihr Therapeut ist verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Psychotherapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation von Ärzten u.ä.). In dieser Dokumentation sind keine Therapieinhalte enthalten. In diese allgemeinen Aufzeichnungen dürfen nur Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Ethikkommission: Da in der psychotherapeutischen Beziehung ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich mich selbstverständlich den ethischen Richtlinien des Berufskodex für Psychotherapeut*innen verpflichtet fühle. Im Beschwerdefall haben Sie das Recht, sich an die Ethikkommission des Berufsverbandes (ÖBVP) zu wenden.

Formulare und Bögen:

PDF Ärztliche Bestätigung

PDF Kassenantrag ÖGK

PDF Kassenantrag BVAEB

Rahmenbedingungen

PDF Fragebogen 1

PDF Fragebogen 2